maler-powierski.berlin
Inhaber: Stefan Powierski
Adresse: Steinstrasse 11 in 12169 Berlin
Telefon und Fax: +49 30 85 60 41 13
E-Mail: stefanpowierski@t-online.de
Umsatzsteuer-ID: DE 265137937
Wir kennen die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO und handeln entsprechend
Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Kontaktdaten, E-Mailadressen, Telefonnummern etc. lediglich für die Bearbeitung der Beratung, der Angebotserstellung und der Bestellung verwendet und nicht an Dritte, ohne Ihr Einverständnis, weitergeleitet werden.
Mit der Angebotsanforderung bzw. Bestellung willigen Sie ein, dass wir Ihre Daten zum Zwecke der Bestellaufnahme und Bestell- abwicklung nutzen dürfen. Sollten Sie dies nicht mehr wünschen, können Sie Ihre Einwilligung schriftlich widerrufen und das Löschen Ihrer Daten fordern. Bis zum Widerruf speichern wir diese für Angebots- Abwicklungszwecke.
Bitte bedenken Sie, dass die gesetzlich vorgesehene Aufbewahrungsfrist für Angebote und Rechnungen etc. von uns ge-währleistet werden müssen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Bestellvorgänge und die damit verbundenen und aufgenommenen Daten müssen wir einhalten.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auf-traggeber (AG) und dem Malermeister Stefan Powierski (AN). Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung unserer Ge-schäftsbedingungen. Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Rege-lungen bedürfen der schriftlichen Form. Durch Erteilung eines Auftrages über unsere Internetseite (http://www.maler-powierski.berlin) durch den AG handelt es sich um eine Auftragsvergabe gemäß § 145 BGB.
Abweichend davon gilt: Bei Handwerksleistungen (Maler, Glaser, Bodenbelag etc) gilt die VOB in der jeweils gültigen Form.
§ 2 Leistungen und Preise
Die Angebote sind freibleibend und Änderungen jeder Art bleiben unter Vorbehalt. Design- und Beschriftungsentwürfe, Planungen bleiben Eigentum von Stefan Powierski bis zur vollständigen Bezahlung. Der AN behält sich das Recht vor, Aufträge, die offensichtlich gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verstoßen oder ethische Grundsätze verletzten nicht zu bearbeiten oder abzulehnen. Die Preise des AN sind Europreise und schließen Kosten für Fracht, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Die zusätzlichen Kosten werden extra berechnet. Datenkonvertierung, Layout-Änderungen und derartigen Arbeiten, die vom Auftragsgeber in Auftrag gegeben wurden, werden gesondert berechnet.
§ 3 Zahlung und Zahlungsverzug
Die Lieferung erfolgt ausschließlich gegen Vorauszahlung oder Nachnahme ohne Abzug. Im Verzugsfall ist der AN berechtigt, als Verzugsschaden eine Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines dem AN entstandenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. Gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Im kaufmännischen Verkehr sind ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht des AG mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen. Bei einer Nichtannahme der Lieferung werden die dadurch entstandenen Mehrkosten berechnet. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des AG gefährdet, so kann der AN Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem AN auch zu, wenn der AG sich mit einer Zahlung im Verzug befindet. Bedingt der Auftrag des AG außergewöhnlich große Material- und/oder Arbeitsaufwand, ist der AN grundsätzlich berechtigt Vorauszahlungen zu verlangen.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Die gesamten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den AG zustehenden Ansprüche Eigentum des AN, auch wenn einzelne Waren bezahlt worden sind. Zur Weiterveräußerung ist der AG nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Im Rahmen des Eigentumsvorbehaltes, tritt der AG seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den AN ab. Der AG nimmt die Abtretung hiermit an.
§ 5 Lieferung
Den Versand nimmt der AN für den AG mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Versandbedingungen des Transportunternehmens versichert. Zusätzliche Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen, schriftlich übermittelten, Wunsch des AG vorgenommen und gehen zu dessen Lasten. Vorbehaltlich reibungslosen Betriebsablaufs kann der AG den Erhalt der bestellten Waren innerhalb der auf unseren Webseiten, bzw. die in Angebot oder Auftragsbestätigung, angegebenen Lieferfristen erwarten. Eine Haftung für die Einhaltung dieser Liefertermine übernimmt der AN allerdings nicht. Sollte ein Artikel nicht verfügbar sein oder der AN sich aus anderen Gründen nicht in der Lage sehen einen Auftrag zu akzeptieren, hat der AN das Recht den Auftrag abzulehnen. Betriebsstörungen im Betrieb des AN, auch in dem eines Zulieferers des Auftragnehmers, insbesondere Streik, Aussperrung, Aufruhr oder Krieg sowie alle sonstigen Fälle von höherer Gewalt, Störungen in den Stromnetzen, Datenleitungen oder unverschuldeter Maschinenstillstand, berechtigen den AG nicht zur Kündigung des Vertrags-verhältnisses. Fällt der voraussichtliche Liefertermin auf einen Feiertag, so ist die Lieferung am nächsten Werktag zu erwarten. Verzögert sich die Lieferung über den voraussichtlichen Liefertermin hinaus, muss der AG dem AN zunächst schriftlich eine Nachfrist gewähren.
§ 6 Gewährleistung
Der AG hat die vertragsgemäß gelieferten Daten sowie ggf. die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Dateiübermittlung auf den AG über. Beanstandungen sind innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs für den AG ausgeschlossen. Bei berechtigten Beanstandungen ist der AN nach seiner Wahl, unter Ausschluss anderer Ansprüche, zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung bis zur Höhe des Auftragswertes verpflichtet. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der AG Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Die Wandlung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich mindert. Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird grundsätzlich ausgeschlossen. Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Der AN haftet für Abweichungen in der Beschaffenheit oder Mängel des verwendeten Materials bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. In diesem Fall ist der AN von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferer an den AG abtritt.
§ 7 Haftungsbeschränkung
Der AG haftet nur für Schäden, die vom AN oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, jedoch nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
§ 8 Archivierung
Vorlagen, Rohstoffe, Datenträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertig-erzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus beim AN verwahrt. Sollen die vorgezeichneten Gegenstände oder Daten versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der AG zu besorgen.
§ 9 Eigentum / Handelsbrauch
Sofern keine abweichende Regelung getroffen wird, bleiben die vom AN zur Herstellung des Vertragsprodukts eingesetzten Planungen, Entwürfe etc., auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des AN. Für sie besteht keine Heraus-gabepflicht und wird dementsprechend nicht ausgeliefert.
§ 10 Urheberrecht
Die Planungen, Entwürfe etc. aufgrund von inhaltlichen Vorgaben des AG erstellt. Der AN hat auf derer Inhalt keinen Einfluss. Der AG oder ein durch ihn eingeschalteter Dritter haftet daher gegenüber dem AN dafür, dass er sämtliche Rechte, zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen Daten (inklusive Text und Bildmaterial), besitzt. Außerdem haftet der AG dafür, dass durch die Anfertigung der von ihm in Auftrag gegebenen Planungen, Entwürfe etc.keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden, seine Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen, und dass die Planungen, Entwürfe etc. Drucksachen keine wettbewerbswidrigen Inhalte enthalten. Wird der AN von Dritten, deren Rechte durch die Verwendung der vom AG zur Verfügung gestellten Planungen, Entwürfe,Vorlagen oder Daten verletzt werden, in Anspruch genommen, stellt der AG den AN von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und Aufwand bedingungslos frei.
§ 11 Datenschutz
DSGVO konform verwenden wir Ihre Daten nur zur Abwicklung der Anfrage bzw, des Auftrages. Und das nur, soweit es der Gesetzgeber vorschreibt. (z.B. rechnungsbezogende Daten 10 Jahre, lohnbezogene Daten 30 Jahre). Wir sind berechtigt, die von Ihnen überlassenen Daten wie oben beschrieben, elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert keine weiteren Schritte Wir sind verpflichtet alle personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln. Wir sind berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Vertragspartner weiterzugeben, allerdings nur, soweit dies der Auftrags-abwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden in vollem Umfang von uns eingehalten. Auf Anfrage teilen wir Ihnen genau mit, welche Daten wir wo speichern und verarbeiten.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem AG und dem AN bestehenden Vertragsverhältnis und eventuellen Streitigkeiten gilt der Sitz von Malermeister Stefan Powierski und der dort zuständigen Gerichte.
§ 13 Geltendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts werden ausgeschlossen.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
§ 15 Sonstiges
Der AN ist berechtigt, dritte Unternehmen und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Auftrags zu beauftragen. Der Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen oder dem gesamten Unternehmen des AN begründen kein Sonderkündigungsrecht.
Berlin, den 23. März 2019